Hundeanmeldung
In Österreich muß jeder Hund bei der zuständigen Gemeinde vom Hundehalter angemeldet werden. Der Hundeführer erhält dann für seinen Hund eine Hundemarke mit einer entsprechenden Registrierungsnummer. Neugeborene Hunde müssen innerhalb von 3 Monaten beim Marktgemeindeamt angemeldet werden. Erworbene Hunde sind innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der Hundeführer erhält daraufhin jährlich einen Bescheid für die Entrichtung der Hundeabgabe.
Die Hundeabgabe beträgt in Laßnitzhöhe derzeit jährlich
Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Gemeinde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.
Weiterführende Informationen und Link's: Steirisches Hundeabgabengesetz Hundeabgabe - Verordnung Laßnitzhöhe
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