Pendlerbeihilfe
Personen, deren Arbeitsstelle mehr als 25 km von ihrem Wohnwort entfernt ist, haben bei einem gewissen Jahreseinkommen Anspruch auf eine Pendlerbeihilfe. Wer kann eine Pendlerbeihilfe beantragen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wie hoch ist die Beihilfe?
Wann und wo kann angesucht werden?Vom 01. Jänner bis spätestens 31.Dezember des Folgejahres kann entweder persönlich in den Außenstellen der Arbeiterkammer Steiermark und in der Arbeiterkammer in Graz oder per Post angesucht werden.
Weiterführende Informationen und Links: Land Steiermark - Sozialserver Arbeiterkammer Steiermark / Generelle Informationen übers Pendeln |