AbwasserentsorgungDie Abwässer des gesamten Gemeindegebietes werden durch ein 48 km Kanalnetz der Marktgemeinde Laßnitzhöhe entsorgt. Die Ableitung erfolgt entweder in die Verbandskläranlage Gleisdorf oder in die Kläranlage Gössendorf bzw. in regionale Kleinkläranlagen.
Alle weiteren Gebiete, wie z.B. die Steinbergstraße werden durch regionale Kleinkläranlagen bzw. Einzelkläranlagen entsorgt.
KanalanschlussgebührGemäß § 4 Abs. 1 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl.Nr. 71/1955 in der letzt gültigen Fassung wird für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde Laßnitzhöhe der in der Gebührenverordnung festgesetzte Einheitssatz in Höhe von
mit der Bruttogeschossfläche multipliziert, wobei die Keller- und Dachgeschossfläche nur zur Hälfte und die restlichen Geschossflächen zur Gänze berücksichtigt werden. Nebengebäude, oberirdische Garagen und Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschoßfläche des Erdgeschoßes ohne Rücksicht auf die Geschoßanzahl eingerechnet. Bei Tiefgaragen ist der Berechnung die Bruttogeschoßfläche jenes Geschoßes zugrunde zu legen, das die größte Ausdehnung hat. Weiterführende Informationen und Links: | |||||||||||||||||||