Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe
Hauptstraße 23
A-8301 Laßnitzhöhe
Tel: 03133 / 2237
Fax: 03133/ 2237-31
gde@lassnitzhoehe.gv.at

Bürgerservice:
Mo bis Fr:
Mo und Do:
08:00 - 12.00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Parteienverkehr:
Mo und Do:
 
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Förderung - Alternative Heizanlagen

Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe fördert die Errichtung von Solar-, Photovoltaik-, Erdwärme- und Biomasseheizanlagen mit

 

25 % der Anschaffungskosten oder max. €   1.100,--

Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe:  

Kontakt: Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe
Adresse: 8301 Laßnitzhöhe, Hauptstraße 23 (1. OG)
Ansprechperson: Hr._Degen
Telefon: 03133 / 2237 - 24
Telefax: 03133 / 2237 - 31
E-mail: degen@lassnitzhoehe.gv.at
Amtsstunden:

Montag und Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

 

 

Erforderliche Unterlagen für das Förderungsansuchen an die Marktgemeinde


Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbeitrages notwendig:

  

 

Zusätzliche Landesförderung für Biomasseheizungsanlagen


Voraussetzung für die Landesförderung ist die vorherige Inanspruchnahme einer Energieberatungsstelle. Nach Vorlage des entsprechenden Antrages für die Landesförderung von Biomasseheizungsanlagen und der geforderten Unterlagen wird der Einbau einer Biomasseheizungsanlage mit den in dem Informationsblatt angegebenen Beträgen gefördert.

 

Nach dem Stmk. Baugesetz sind derartige Feuerungsanlagen bei der Baubehörde anzeigepflichtig. Dazu sind Pläne, techn. Beschreibung, Typengenehmigung und Ausführungsbescheinigung erforderlich. (Hier finden Sie weitere Informationen über das Anzeigeverfahren)



Zusätzliche Landesförderung für Solaranlagen


Nach Vorlage des entsprechenden Antrages für die Förderung von Solaranlagen und der geforderten Unterlagen wird der Einbau einer Solaranlage mit den in den Förderungsrichtlinien angeführten Beträgen gefördert. (Informationsblatt Solaranlagen hier downloaden)

 

 

 

Zusätzliche Landesförderung für Photovoltaikanlagen


Nach Vorlage eines entsprechenden Antrages für die Förderung von Photovoltaikanlagen und der geforderten Unterlagen wird die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit den in der Richtlinie angeführten Beträgen gefördert. (Informationsblatt Photovoltaikanlage hier downloaden)

 

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage bis zu 100 m² gilt als bewilligungsfreies Bauvorhaben, das allerdings trotzdem vor Baubeginn dem Bauamt der Marktgemeinde Laßnitzhöhe gemeldet werden muss.

 

 

Weiterführende Informationen:

Antrag an die Marktgemeinde Laßnitzhöhe auf Förderung von alternativer Heizanlagen (.doc)

Antrag an die Marktgemeinde Laßnitzhöhe auf Förderung von alternativer Heizanlagen (.pdf)

 

Antrag an das Land Steiermark für die Förderung von Solaranlagen

Antrag an das Land Steiermark für die Förderung von Biomasseanlagen

Antrag an das Land Steiermark für die Förderung von Photovoltaikanlagen

Anträge, Richtlinien und Infoblätter des Landes Steiermark zur Förderung von alternativer Energie

 

Energieberatungsstelle des Landes Steiermark

Energieberatungsstelle des Landes Steiermark - Informationsblatt Photovoltaik

Energieberatungsstelle des Landes Steiermark - Informationsblatt Solaranlagen

Energieberatungsstelle des Landes Steiermark - Informationsblatt Biomasseanlagen

 

Kesseltausch - Mit Biomasse aus der Heizkostenfalle (Folder vom Österr. Biomasseverband)

Homepage - Österreichischer Biomasseverband