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Auch das Land Steiermark fördert verschiedene Lebensbereiche. Hier finden Sie einige Informationen über:
Die neue steirische Wohnbeihilfe berücksichtigt erstmalig in Österreich auch die Betriebskosten. Sowohl die Einkommens- als auch die Behilfenhöhen wurden verbessert.
Einkommensschwache Lehrlinge und deren Familien können um eine entsprechende Lehrlingsbeihilfe ansuchen. Die jährliche Unterstützung ist von der Höhe des Einkommens abhängig.
Vom 1.1.2011 bis 30.4.2011 bestehen direkte Fördermöglichkeiten in den Bereichen Biomasseheizungen, Solarthermie, Photovoltaik und Elektromobilität. Die entsprechenden Förderrichtlinien enden mit 30.04.2011.
Personen, deren Arbeitsstelle mehr als 25 km von ihrem Wohnwort entfernt ist, haben bei einem gewissen Jahreseinkommen Anspruch auf eine Pendlerbeihilfe.