Um eine Lärmbelästigung durch Rasenmäher in den Ruhezeiten zu vermeiden, hat die Gemeinde eine Verordnung erlassen, die das Mähen im Gemeindegebiet nur zu gewissen Zeiten erlaubt.
Auf Grund der Ortspolizeilichen Verordnung, die ab 22.09.2012 im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Laßnitzhöhe gültig ist, sind während folgender Zeiten das Mähen mit Rasenmähern und die Durchführung von lärmintensiven Arbeiten mit Motorgeräten erlaubt: