FlächenwidmungsplanDer Flächenwidmungsplan ist die gesetzliche Grundlage für die Bebauung des Gemeindegebietes. Er basiert auf dem Örtlichen Entwicklungskonzept und wird alle 10 Jahre an die örlichen Bedürfnisse im Rahmen einer Revision angepaßt. Für alle Fragen rund um die Flächenwidmung wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Marktgemeinde Laßnitzhöhe.
Neuer Flächenwidmungsplan 4.0 in Laßnitzhöhe ab 01.11.2011 gültig
NutzungsartenDer Flächwidmungsplan (siehe § 25ff Steir. Raumordnungsgesetz 2010 - StROG) gliedert räumlich das gesamte Gemeindegebiet und legt die jeweilige Nutzungsart fest. Folgende Nutzungsarten werden grundsätzlich im Flächenwidmungsplan ausgewiesen:
BaulandFlächen, die im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen sind, werden darüberhinaus noch wie folgt eingeteilt:
BaulandartenJe nach Erfordernis und Zweckmäßigkeit werden im Bauland folgende Baulandarten gesondert ausgewiesen:
BaugebieteJe nach Nutzung werden im Bauland folgende unterschiedliche Baugebiete ausgewiesen:
FreilandAlle jene Flächen, die weder als Bauland noch als Verkehrsfläche festgelegt sind, gelten als Freiland. Grundsätzlich dienen diese Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung, allerdings kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch im Freiland gebaut werden, wie z.B.:
Verkehrsflächen
Weiterführende Informationen und Link's: Download des Flächenwidmungsplanes Laßnitzhöhe 4.0 Download des Zonierungsplanes 4.0 Download der Zonierungsverordnung 4.0
Bauland (siehe §§ 28ff SfROG 2010) Freiland (siehe § 33 SfROG 2010) Verkehrsflächen (siehe § 32 SfROG 2010)
Land Steiermark - Das Örtliche Entwicklungskonzept und der Entwicklungsplan Land Steiermark - Der Flächenwidmungsplan Land Steiermark - Der Bebauungsplan
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||