Heizkostenzuschuss
01.12.2022 / News / Allgemein Finanzielle Unterstützung, Gemeinde, Heizkostenzuschuss
Menschen mit geringem Einkommen können bis 28.02.2023 im Bürgerservicebüro einen Heizkostenzuschuss beantragen. Der Zuschuss ist für alle Heizungsarten gleich. Er beträgt € 340,-.
Voraussetzungen:
- Sie haben seit 01.09.2022 Ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark.
- Sie beziehen keine Wohnunterstützung.
- Ihr Haushaltseinkommen darf nicht höher sein als € 1371,00 für Alleinstehende; € 2.057,00 für Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften. Für jedes Kind, das Familienbeihilfe bekommt, erhöht sich der Betrag um € 412,00 pro Monat.
Nähere Informationen im persönlich im Bürgerservice oder telefonisch unter 03133 – 22 37.