Gemeinderatswahl
17.03.2025 / News / Allgemein
Ein wichtiger Tag für Laßnitzhöhe!
Am kommenden Sonntag, den 23.03. wird der GEMEINDERAT NEU gewählt! Nutzen Sie Ihr Stimmrecht und entscheiden Sie mit!
Briefwahl
Wahlkarten können über „www.wahlkartenantrag.at“ im Internet beantragt werden – Die Zustellung erfolgt ab 10.03.2025.
- Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist KEINESFALLS möglich.
- Die Beantragung der Wahlkarte hat durch den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht NICHT zulässig! Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch eine Erwachsenenvertretung (vormals „Sachwalter“).
- Bei mündlicher Beantragung der Wahlkarte hat der Antragsteller seine Identität durch ein Dokument glaubhaft zu machen (Personalausweis, Pass, Führerschein usw.). Es besteht die Möglichkeit, direkt nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort im Gemeindeamt im Weg der Briefwahl zu wählen („Quasi-Vorwahltag“).
- Bei schriftlicher Beantragung mittels Antrags-Code oder Anforderungskarte kann die Identität auch auf andere Weise, insbesondere durch Angabe der Passnummer, Nummer des Personalausweises oder durch Vorlage der Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises glaubhaft gemacht werden. Die Gemeinde ist ermächtigt, die Ausweise im Weg der Passbehörde zu überprüfen, dh man muss keine Kopie beilegen. Die Identität muss allerdings auf jeden Fall gegeben sein.
- Zusätzlich muss die Unterschrift auf der Anforderungskarte vermerkt sein.
- Die Wahlkarte können Sie ausgefüllt und unterschrieben (!) mittels beiliegendem Kuvert in den Briefkasten beim Gemeindeamt oder jeden anderen Postbriefkasten einwerfen.
Wenn Sie noch eine Wahlkarte beantragen möchten, ist das schriftlich noch bis Mittwoch, 19.03. oder mündlich, persönlich im Bürgerservice bis Freitag, 21.03. 12:00 Uhr möglich.
Informationen zum Wahltag
Die Zukunft in Laßnitzhöhe bestimmt jeder und jede Einzelne von Ihnen mit! In dem Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und Ihre Stimme am 23.03.2025 abgeben, tragen Sie maßgeblich zur weiteren Entwicklung von Laßnitzhöhe bei. Sie entscheiden, wer Ihre Interessen in den nächsten fünf Jahren im Gemeinderat vertritt.
Allen wahlberechtigten Gemeindebürger:innen wird eine Wählerverständigungskarte per Post zugeschickt. Bitte nehmen Sie diese Verständigungskarte mit zur Wahl. Wenn Sie keine Wahlverständigung erhalten haben, dürfen Sie trotzdem am Wahltag Ihre Stimme abgeben. Unbedingt erforderlich dafür ist ein Ausweis (Führerschein, Reisepass)!
In der Marktgemeinde Laßnitzhöhe gibt es zwei Wahlsprengel. Welchem Sie zugeteilt sind, entnehmen Sie bitte der Wählerverständigungskarte.
Wahlsprengel 1: Wahllokal „Marktgemeindeamt“, Hauptstraße 23 von 07:00 – 13:00 Uhr
Wahlsprengel 2: Wahllokal „ESV-Haus“, Autal 34 von 07:00 – 13:00 Uhr
Besondere Wahlbehörde
Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht möglich ist, können am Wahltag von einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde besucht werden. Hierfür ist die Ausstellung einer Wahlkarte erforderlich. Für den Besuch der „fliegenden Wahlbehörde“ ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme im Gemeindeamt mit Frau Turza unter 03133 22 37 – 20.