Rasenmähzeiten

    Für ein gutes Miteinander

    Ein blauer und silberner Rasenmäher steht auf einem Rasen mit grünen Bäumen im Hintergrund.


    Um eine Lärmbelästigung durch Rasenmäher in den Ruhezeiten zu vermeiden, hat die Gemeinde eine Verordnung erlassen, die das Mähen sowie die Durchführung von lärmintensiven Arbeiten mit Motorgeräten im Gemeindegebiet nur zu gewissen Zeiten erlaubt:


    Montag bis Freitag:

    7.00 – 12.00 Uhr

    14.00 – 20.00 Uhr

    Samstag:

    8.00 – 12.00 Uhr

    15.00 – 18.00 Uhr

    Sonn- und Feiertage:

    verboten