Jugendraum im Zentrum
Im Zentrum von Laßnitzhöhe befindet sich der Jugendraum. Billard, Darts, eine kleine Küche, Chillecke und andere Jugendliche: Der Jugendraum soll dein Rückzugsort und Funplace für die Zeit nach der Schule sein. Komm vorbei, chill mit deinen Freunden oder lerne neue kennen.
Instagram Lahö4U
Der Instagram-Account für alle Jugendlichen in Laßnitzhöhe. Vernetzt euch hier mit uns, teilt uns eure Wünsche mit, macht Vorschläge, wie wir den Ort attraktiver für euch machen können. Bringt euch ein und lasst uns eure Bedürfnisse wissen.
Außerdem findet ihr hier alle News und Aktionen, die im Jugendraum stattfinden.
Schaut vorbei, lasst ein Like da und folgt uns, damit wir die Möglichkeit bekommen, Laßnitzhöhe in eurem Sinne zu gestalten.
Förderung Top-Ticket
Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe fördert das Top-Ticket für Schüler:innen mit 20% der Kosten.
Auszahlungsmodus
Die Auszahlung der Förderung erfolgt rückwirkend von Jänner bis März für das vergangene Jahr und nur gegen Vorlage
eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars,
der Fahrkarten/Top-Ticket
der Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung
auf das von Ihnen angegebene Konto (keine Barauszahlung).
Beispiel:
Wenn Sie im Februar 2026 eine Monatskarte kaufen und Mindesteinkommensbezieher:in sind, können Sie diese von Jänner bis März 2027 in der Gemeinde einreichen und die Förderung beantragen!
Antragstellung
Der Antrag auf Förderung für das Kalenderjahr ist vom 01. Jänner bis 31. März des Folgejahres einzureichen.
Die Förderung bezieht sich nur auf Personen, die mit Hauptwohnsitz in Laßnitzhöhe gemeldet sind.
ANTRAG
Jugendstartwohnungen
Um jungen Menschen, den Start in diese Unabhängigkeit etwas leichter zu machen, fördert die Marktgemeinde Laßnitzhöhe die monatliche Miete. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Einkommen und gültig für jede Mietwohnung in Laßnitzhöhe, ausgenommen der Gemeindewohnungen in der Hauptstraße 82.
Beginnend vom 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kann die Förderung Jugendstartwohnung bezogen werden, die maximale Förderdauer beträgt 4 Jahre (gemäß Tabelle). Für den Bezug muss ein Hauptwohnsitz aller Bewohner bzw. Mieter gemeldet sein.
Bei zwei Mietern lt. Mietvertrag wird die Förderdauer von den/der an Jahren jüngsten Mieter/in berechnet.
Pro-Kopf-Einkommen und Förderung
bis zu € 1.600,– Netto pro Kopf = € 1,00 pro m2 und Monat Wohnfläche
bis zu € 1.150,– Netto pro Kopf = € 1,50 pro m2 und Monat Wohnfläche
bis zu € 1.000,– Netto pro Kopf = € 1,80 pro m2 und Monat Wohnfläche
Indexgesichert ab 3 % Erhöhung
Fördertopf: max. 1000 m2 geförderte Mietfläche pro Jahr
Förderung maximale Wohnfläche (Nutzfläche)
1 Person = 50 m2 (10 % Toleranzgrenze)
2 Personen = 70 m2 (10 % Toleranzgrenze)
3 Personen = 80 m2 (10 % Toleranzgrenze)
4 Personen = 90 m2 (10 % Toleranzgrenze)
Berechnung Pro-Kopf-Einkommen
1. Erwachsener = 1,0
2. Erwachsener = 0,8
Kind = 0,5
Notwendige Unterlagen
Antrag
Mietvertrag
Gehaltsbestätigung
Mitbewohnerliste