Angebote für die ganze Familie

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Babys und Kinder bis 3 Jahre

Babypaket

Ihr Baby hat gerade das Licht der Welt erblickt? Herzlichen Glückwunsch! Der Bürgermeister heißt jeden neuen Erdenbürger, der in Laßnitzhöhe wohnt persönlich herzlich willkommen und besucht mit allen nötigen Informationen von Gemeindeseite und einem Geschenk die Eltern.

Babyfoto in der Gemeindezeitung

Frischgebackene Eltern haben die Möglichkeit, die Geburt Ihres Babys in der Gemeindezeitung zu veröffentlichen. Wenn Sie daran Interesse haben, schicken Sie uns ein Foto von Ihrem Baby mit Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Namen der Eltern an gde@lassnitzhoehe.gv.at. Die Gemeindezeitung erscheint 2x im Jahr und wir veröffentlichen das Foto gerne in der nächstmöglichen Ausgabe. Redaktionsschluss ist immer der 2.5. und der 2.11.

Kinderkrippe

In der Kinderkrippe Laßnitzhöhe können bis zu Kinder bis drei Jahre betreut werden.






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Kinder von 3 - 6 Jahren


Gemeindekindergarten Laßnitzhöhe

Im Kindergarten in Laßnitzhöhe finden Kinder im Alter von 3-6 Jahren eine optimale Umgebung um sich gut begleitet, altersgerecht entwickeln zu können. Ein großer Garten, offene, helle Räume, das Konzept des offenen Hauses, Montessori, ein kreatives Jahresthema und natürlich unsere Elementarpädagoginnen und Kinderbetreuerinnen sorgen dafür, dass das Kindergartenjahr zum Vergnügen wird.


Kleine Welt

Der Kneipp-Privatkindergarten Kleine Welt ist ein kleiner Kindergarten mit einer Kindergruppe von max. 19 Kindern. Der Privatkindergarten ist ein Ganzjahreskindergarten. Das bedeutet, die Weihnachts-, Semester- und Osterferien sind geschlossen. Im Sommer ist der Kindergarten bis auf 2 Wochen Betriebsurlaub geöffnet.

Nähere Informationen finden Sie auf: www.kleine-welt.at

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Schulkinder

Warnwesten für Schulanfänger

Als eine Maßnahme für die Zertifizierung zur familienfreundlichen Gemeinde haben wir die Verteilung von Warnwesten für Kinder und Senior:innen gestartet.

Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit und gerade in den Übergangszeiten, in denen es morgens noch dunkel oder dämmrig und abends früher finster wird, ist es wichtig als Fußgänger:in von den Autofahrer:innen gut wahrgenommen zu werden.

Daher wollen wir mit den Warnwesten einen wichtigen Beitrag zum Thema Sicherheit im Straßenverkehr leisten.


Förderung der GTS Kosten für Schulkinder

Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe fördert die Ganztagesbetreuung in der Mittelschule Laßnitzhöhe, exkl. Essen, gestaffelt nach Einkommen.

40 % Förderung bei einem Nettoeinkommen von € 1,00 - € 1500,00

30 % Förderung bei eine m Nettoeinkommen von € 1501,00 - € 2500,00.

Regulärer Tarif:

2 Tage: € 97,00

3 Tage: € 113,00

4 Tage: € 129,00

5 Tage: € 145,00

Die Fördersätze gelten auf für den Besuch der Nachmittagsbetreuung in der VS Nestelbach, VS Hönigtal und VS Pachern. Um eine Förderung gewährt zu bekommen, geben Sie das folgende Ansuchen rechtzeitig im Gemeindeamt ab.


Förderung Musikunterricht

Der Musikunterricht für die Jugend und Kinder bis zum 18. Lebensjahr von Laßnitzhöhe wird von der Gemeinde unterstützt. Die Gemeinde übernimmt

20 % der Kurskosten für den Musikunterricht

(20 % der Kurskosten, als aktives Mitglied der Trachtenkapelle Laßnitzhöhe)

Zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Musikförderung bzw. für die Auszahlung der Kostenbeteiligung ist das Bürgerservice der Marktgemeinde Laßnitzhöhe, erreichbar unter 031332237 oder turza@lassnitzhoehe.gv.at bzw. reeh@lassnitzhoehe.gv.at

Für Fragen zum Kursangebot wenden Sie sich bitte direkt an die iVi Kursplattform: kursplattform.at

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Kinderförderung für Sommerbetreuung

Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe unterstützt Familien und deren Kinder bei der Bewältigung der Sommerbetreuungskosten. Die Ferienaktionen der STYRIAK sowie des Radclubs Laßnitzhöhe werden mit einem Kostenzuschuss gefördert.

Für Fragen zu dieser Förderung wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice unter 031332237 oder reeh@lassnitzhoehe.gv.at bzw. turza@lassnitzhoehe.gv.at.

ANTRAG


Förderung Kinderbetreuung & Ausbildungszuschuss

Speziell einkommensschwache Alleinerzieher oder Familien erhalten von der Gemeinde einen Zuschuss zu den Kosten, die bei der Kinderbetreuung oder im Zusammenhang mit der schulischen Ausbildung anfallen.

Vor allem werden die Kosten für die Teilnahme an Schullandwochen, Schulschikursen oder Erholungsaktionen von der Gemeinde für einkommensschwache Mitbürger mit einem Zuschuss gefördert. Bei der GTS werden die Beträge in der monatlichen Abrechnung automatisch vermindert eingehoben.

Für alle Fragen in diesem Zusammenhang und für die Antragsstellung ist das Bürgerservice der Marktgemeinde Laßnitzhöhe zuständig. Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen telefonisch unter 03133 22 37 oder per Mail an turza@lassnitzhoehe.gv.at bzw. reeh@lassnitzhoehe.gv.at.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzunehmen:

  • Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnzettel

  • Einkommenssteuerbescheid

  • Pflegschaftgerichtliche Alimentationsvereinbarung

  • Pensionsabschnitt des letzten Monats

Landwirte brauchen keine Unterlagen mitnehmen, weil der Einheitswertbescheid, der beim Gemeindeamt aufliegt, als Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Kindersubvention gilt.

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Schüler und Studenten

Jugendraum im Zentrum

Im Zentrum von Laßnitzhöhe befindet sich der Jugendraum. Billard, Darts, eine kleine Küche, Chillecke und andere Jugendliche: Der Jugendraum soll dein Rückzugsort und Funplace für die Zeit nach der Schule sein. Komm vorbei, chill mit deinen Freunden oder lerne neue kennen.


Instagram Lahö4U

Der Instagram-Account für alle Jugendlichen in Laßnitzhöhe. Vernetzt euch hier mit uns, teilt uns eure Wünsche mit, macht Vorschläge, wie wir den Ort attraktiver für euch machen können. Bringt euch ein und lasst uns eure Bedürfnisse wissen.

Außerdem findet ihr hier alle News und Aktionen, die im Jugendraum stattfinden.

Schaut vorbei, lasst ein Like da und folgt uns, damit wir die Möglichkeit bekommen, Laßnitzhöhe in eurem Sinne zu gestalten.


Förderung Top-Ticket

Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe fördert das Top-Ticket für Schüler:innen mit 20% der Kosten.

Auszahlungsmodus

Die Auszahlung der Förderung erfolgt rückwirkend von Jänner bis März für das vergangene Jahr und nur gegen Vorlage

  • eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars,

  • der Fahrkarten/Top-Ticket

  • der Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung

auf das von Ihnen angegebene Konto (keine Barauszahlung).

Beispiel:

Wenn Sie im Februar 2026 eine Monatskarte kaufen und Mindesteinkommensbezieher:in sind, können Sie diese von Jänner bis März 2027 in der Gemeinde einreichen und die Förderung beantragen!

Antragstellung

  • Der Antrag auf Förderung für das Kalenderjahr ist vom 01. Jänner bis 31. März des Folgejahres einzureichen.

  • Die Förderung bezieht sich nur auf Personen, die mit Hauptwohnsitz in Laßnitzhöhe gemeldet sind.

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Jugendstartwohnungen

Um jungen Menschen, den Start in diese Unabhängigkeit etwas leichter zu machen, fördert die Marktgemeinde Laßnitzhöhe die monatliche Miete. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Einkommen und gültig für jede Mietwohnung in Laßnitzhöhe, ausgenommen der Gemeindewohnungen in der Hauptstraße 82.

Beginnend vom 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kann die Förderung Jugendstartwohnung bezogen werden, die maximale Förderdauer beträgt 4 Jahre (gemäß Tabelle). Für den Bezug muss ein Hauptwohnsitz aller Bewohner bzw. Mieter gemeldet sein.

Bei zwei Mietern lt. Mietvertrag wird die Förderdauer von den/der an Jahren jüngsten Mieter/in berechnet.


Pro-Kopf-Einkommen und Förderung

bis zu € 1.600,– Netto pro Kopf = € 1,00 pro m2 und Monat Wohnfläche

bis zu € 1.150,– Netto pro Kopf = € 1,50 pro m2 und Monat Wohnfläche

bis zu € 1.000,– Netto pro Kopf = € 1,80 pro m2 und Monat Wohnfläche

Indexgesichert ab 3 % Erhöhung

Fördertopf: max. 1000 m2 geförderte Mietfläche pro Jahr


Förderung maximale Wohnfläche (Nutzfläche)

1 Person = 50 m2 (10 % Toleranzgrenze)

2 Personen = 70 m2 (10 % Toleranzgrenze)

3 Personen = 80 m2 (10 % Toleranzgrenze)

4 Personen = 90 m2 (10 % Toleranzgrenze)

Berechnung Pro-Kopf-Einkommen

1. Erwachsener = 1,0

2. Erwachsener = 0,8

Kind = 0,5


Notwendige Unterlagen

  • Antrag

  • Mietvertrag

  • Gehaltsbestätigung

  • Mitbewohnerliste



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Senioren

Warnwesten für Senioren und Seniorinnen

Als eine Maßnahme für die Zertifizierung zur familienfreundlichen Gemeinde haben wir die Verteilung von Warnwesten für Kinder und Senior:innen gestartet. Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit und gerade in den Übergangszeiten, in denen es morgens noch dunkel oder dämmrig und abends früher finster wird, ist es wichtig als Fußgänger:in von den Autofahrer:innen gut wahrgenommen zu werden. Daher wollen wir mit den Warnwesten einen wichtigen Beitrag zum Thema Sicherheit im Straßenverkehr leisten.


Seniorenklub Laßnitzhöhe

Der Seniorenklub wurde 1983 gegründet und hat ca. 130 Mitglieder. In diesem aktiven Verein finden monatlich Veranstaltungen statt, entweder ein Ausflug oder ein Treffen. Außerdem gibt es wöchentlich walken, zweiwöchig kegeln und einmal im Monat Gedächtnistraining. Für nähere Infos melden Sie sich gerne bei Obfrau Gerti Felberbauer unter 0664 73 10 22 38.