Amtssignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Laßnitzhöhe auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Somit wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments kann damit überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Laßnitzhöhe gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier!
Elektronische Signaturprüfung http://www.signaturpruefung.gv.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Laßnitzhöhe
Tel. 03133 / 22 37 oder E-Mail: gde@lassnitzhoehe.gv.at
