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Bebauungsgrundlagen § 18

Bevor man sich für den Kauf eines Grundstückes entscheidet, ist es sinnvoll sich über die geltenden Bebauungsgrundlagen zu informieren. Dies vermeidet Missverständnisse und spart Kosten bei der Planung.

Das Bauamt der Marktgemeinde kann auf Antrag folgende Bebauungsgrundlagen mit Bescheid bestätigen:

  • die Baugebietskategorien nach dem Flächenwidmungsplan
  • die Bebauungsweise, die Bebauungsdichte und den Bebauungsgrad
  • die Straßenfluchtlinie und das Ausmaß der abzutretenden Grundfläche
  • die zulässige Höhe der baulichen Anlagen
  • die Bauflucht und Baugrenzlinien
  • die Dachform unter Berücksichtigung des Straßen- , Orts- und Landschaftsbildes

Notwendige Unterlagen

  1. Einen unterschriebenen Antrag auf Festlegung der Bebauungsgrundlagen
  2. ein Lageplan, mindestens im Maßstab 1:1000, mit einer Darstellung der für die Bebauung in Aussicht genommenen Grundstücke, einschließlich der an den Bauplatz angrenzenden Grundflächen, jeweils mit den darauf befindlichen Gebäuden und deren Geschoßanzahl;
  3. der Nachweis des Eigentums oder des Baurechtes am Bauplatz in Form einer amtlichen Grundbuchabschrift oder in anderer rechtlich gesicherter Form, jeweils nicht älter als sechs Wochen;
  4. die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Inhabers des Baurechtes (Bauberechtigter), wenn der Antragsteller nicht selbst Grundeigentümer oder Inhaber des Baurechtes ist.

Weiterführende Informationen und Dowmloads

§18 Stmk. BauG – Festlegung der Bebauungsgrundlagen

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