Steuerausgleich
Holen Sie sich Ihre Lohnsteuer vom Finanzamt zurück!
In der Regel kann ab Ende Februar die Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Jahr durchgeführt werden. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, was von der Steuer abgesetzt werden kann und wie Sie am schnellsten zu Ihrem Geld vom Finanzamt kommen.
Steuerbuch 2022 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2021
Hier finden Sie wichtige Tipps und Informationen mit praktischen Beispielen zur Arbeitnehmerveranlagung auf einen Blick für das Veranlagungsjahr 2020. Mit dem Steuerbuch bietet die österreichische Finanzverwaltung seit nunmehr mehr als 15 Jahren die wichtigsten Informationen und Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung im handlichen Format zum Nachschlagen der häufigsten Steuerfragen an.
Kontakte für steuerliche Fragen
- Steuerombudsmann Mag. Alfred Faller
Telefon +43/ 810 00 54 66
Montag bis Freitag von 09.00 bis 15.00 Uhr
Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
E-mail: steuerombudsdienst@bmf.gv.at
- Bürgerservice des Finanzministeriums
Telefon +43/ 810 001 228
Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00
Wie komme ich zu meinem Geld?
Sobald der Arbeitgeber den Lohnzettel für das abgelaufene Jahr an das Finanzamt übermittelt hat – in der Regel Ende Februar des Folgejahres – kann Ihre Arbeitnehmer/innenveranlagung vom Finanzamt bearbeitet werden. Das entsprechende Formular für die Arbeitnehmer/innenveranlagung können Sie händisch ausgefüllt an das Finanzamt schicken oder direkt beim Finanzamt abgeben.
FinanzOnline – Schnell und einfach per PC
Mit FinanzOnline, der elektronischen Veranlagung über das Internet, bieten wir ein modernes und kundenorientiertes Service im Internet an, das den Amtsweg mit der Finanzverwaltung bequem und unkompliziert macht. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Sie können zuhause gemütlich auf der Couch sitzen und sich nebenbei in aller Ruhe die zu viel bezahlte Steuer zurückholen – mit einem Klick und rund um die Uhr – das ist Flexibilität. Mit FinanzOnline können steuerliche Angelegenheiten schneller und effizienter erledigt werden. Das spart Zeit und Geld – sowohl Ihnen als auch der Finanzverwaltung. Insgesamt haben Sie fünf Jahre Zeit, um Ihre Arbeitnehmer/innenveranlagung einzureichen.
Weitere Informationen
www.bmf.gv.at – Sonderausgaben
Finanzministerium – Steuerbuch von 2009 bis Heute; Tipps für die Arbeitnehmer-/innenveranlagung