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Personalausweis

Ihr Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität.

In vielen Staaten Europas gilt der Personalausweis als Reisedokument für den Grenzübertritt (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt der Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis. Sie können den Personalausweis beispielsweise verwenden

  • als Ausweis gegenüber der Exekutive oder einer Behörde,
  • für den Abschluss eines Kaufvertrags,
  • für die Abholung eines persönlichen Schriftstückes.

Servicestelle für Passanträge: 03133 2237 20

Bürgerservice:Maria Turza und Moritz Reeh
Adresse:Hauptstraße 23, 8301 Laßnitzhöhe
Telefon:03133 2237 – 20 oder 03133 2237-21
E-Mail:turza@lassnitzhoehe.gv.at oder reeh@lassnitzhoehe.gv.at
Öffnungszeiten Bürgerservice:Mo und Do: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Di, Mi: 08:00 – 15:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden ist:

  • amtlicher Lichtbildausweis, oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin 
  • Geburtsurkunde 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien nicht älter als 6 Monate 
  • eventuell Heiratsurkunde 
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B. Ingenieur bzw. Ingenieurin)

Erforderliche Unterlagen, wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde 
  • ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien 

Kosten für die Neuausstellung

Bis zum 16. Lebensjahr: € 26,30

Ab dem 16. Lebensjahr: € 61,50 (10 Jahre gültig)

Weiterführende Informationen und Links:

Alles über den Personalausweis (help.gv.at)

Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe
+43 3133 2237
gde@lassnitzhoehe.gv.at

Parteienverkehr Gemeindeamt
Montag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
Info: Mittwochs telefonisch nicht erreichbar.