Bauen auf und neben Straßen
Ansuchen
Die L326 (Hönigtalerstraße) und die L311 (Autalerstraße) sind Landesstraßen und fallen in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. Für Bauarbeiten auf und neben aller anderen Straßen im Gemeindegebiet muss im Bauamt Laßnitzhöhe um Genehmigung angesucht werden.
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung
Verfahrensablauf
Die Baufirma muss einen Antrag auf Bewilligung der Arbeiten auf oder neben der Straße an die zuständige Behörde stellen. Die Antragstellung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Der formlose Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie – wenn vorhanden – E-Mail-Adresse der Baufirma
- Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie – wenn vorhanden – E-Mail-Adresse des Bauführers oder der Bauführerin, wenn dieser oder diese bereits bestellt wurde
- Straßenabschnitt, in dem die Bauarbeiten durchgeführt werden sollen
- Beginn und Ende der Arbeiten
- genaue Beschreibung der Art der Bauarbeiten (z.B. Fassaden-, Aufgrabungsarbeiten)
Die Bewilligung erfolgt daraufhin mittels Bescheid. Die für die sichere Abwicklung der Arbeiten erforderlichen Maßnahmen werden darin als Auflagen vorgeschrieben. Gleichzeitig werden jene Verkehrsbeschränkungen, die aus Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs notwendig sind, durch Verordnung erlassen.
Im Bewilligungsbescheid wird der Zeitraum, in dem die Bauarbeiten durchgeführt werden dürfen, konkret festgelegt. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Fertigstellungsmeldung an die zuständige Behörde zu senden.