Sterbefall
Arzt für die Totenbeschau verständigen
In Laßnitzhöhe stehen Ihnen dafür folgende Ärzte zur Verfügung:
Dr. Grandits und Dr. Goldebrand: Hauptstraße 82; Tel.: 03133 / 22 77
Dr. Reimond, Kapellenstraße 15, 8301 Laßnitzhöhe: Tel.: 03133 / 2929
Dr. Polak: Dorfplatz 17, 8302 Nestelbach; Tel.: 03133 / 2244
Dr. Jörg-Koutromanos; Markt 180/1, 8323 St. Marein b. Graz; Tel.: 03119 / 21 000
Dr. Poggenburg: Pachernbergweg 22a, 8075 Hart bei Graz; Tel.: 0316 / 49 13 00
Dr. Miggitsch, Waltendorfer Hauptstraße 181, 8042 Graz;; Tel.: 0316 / 47 10 00
Standesamt informieren
Spätestens am nächsten Werktag nach der Totenbeschau ist eine Anzeige des Todes durch den Standesbeamten durchzuführen. Hierfür kontaktieren Sie bitte Johannes Tieber vom Standesamtsverband Nestelbach bei Graz.
Erforderliche Unterlagen des Verstorbenen
- Formular „Anzeige des Todes“ und die „Todesbescheinigung“
- eigener amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- bei Verwitweten: zusätzlich Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Bestattung auswählen
Das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl berät Sie fachkundig und individuell. Alle Formalitäten bei einem Todesfall zu Hause, im Krankenhaus oder im Altersheim übernimmt die Bestattung. Die komplette Organisation der Bestattung, sowie Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen und Danksagungen in Zeitungen oder Druck von Gedenkbildern und Trauerkarten wickelt der Bestatter für Sie ab.
Übersicht Kosten und Gebühren nach einem Todesfall
Anzeige des Todes | gebührenfrei |
Ausstellung der Sterbeurkunde | € 9,30 |
Todesbestätigung | gebührenfrei |
Totengräber | Gebühr |
Tiefengrab (2,2m) | € 600,00 – 800,00 |
Normalgrab (1,6m) | € 500,00 – 700,00 |
Urnenbeisetzung – Erdgrab | € 160,00 – 200,00 |
Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Laßnitzhöhe
Hier gelangen Sie zur Gebührenordnung – Friedhof