Abwasserentsorgung
Kilometerlanges Kanalnetz
Die Abwässer des gesamten Gemeindegebietes werden durch ein 48 km Kanalnetz der Marktgemeinde Laßnitzhöhe entsorgt. Die Ableitung erfolgt je nach Gemeindegebiet entweder in die Verbandskläranlage Gleisdorf oder in die Kläranlage Gössendorf bzw. in regionale Kleinkläranlagen.
Abwasserverband Gleisdorfer Becken
- Teile der Hauptstraße
- Bahnhofstraße
- Quellenhof
- Präbachweg
- Obere und Untere Bahnstraße
- Greimelweg
- Johann Koglerweg
- Peter Roseggerstraße
- Miglitzpromenade
Kläranlage Gössendorf
- Wöbling, Autal und Moggau
- Teile der Hauptstraße
- Krachelberg
- Tomscheweg
- Dr. Robert Griedlweg
- Rastbühel
- Auhofstraße
- Mühlgangstraße
- Liebmannweg
- Badstraße
Privat- und Kleinkläranlagen
Alle weiteren Gebiete, wie z.B. die Steinbergstraße werden durch regionale Kleinkläranlagen bzw. Einzelkläranlagen entsorgt
Notfallnummer
Bei Wasserrohr- oder Kanalgebrechen wählen Sie die Notfallnummer des Journaldienstes:
Kanalanschlussgebühren
Gemäß § 4 Abs. 1 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl.Nr. 71/1955 in der letztgültigen Fassung wird für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der Marktgemeinde Laßnitzhöhe der in der Gebührenverordnung festgesetzte Einheitssatz in Höhe von
2011 € 12,92 / m²
2012 € 13,30 / m²
2016 € 14,20 / m²
mit der Bruttogeschossfläche multipliziert, wobei die Keller- und Dachgeschossfläche nur zur Hälfte und die restlichen Geschossflächen zur Gänze berücksichtigt werden. Nebengebäude, oberirdische Garagen und Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschossfläche des Erdgeschoßes ohne Rücksicht auf die Geschossanzahl eingerechnet. Bei Tiefgaragen ist der Berechnung die Bruttogeschossfläche jenes Geschosses zugrunde zu legen, das die größte Ausdehnung hat.