Alternative Heizanlagen
Förderung /
Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe fördert die Errichtung von Solar-, Photovoltaik-, Erdwärme- und Biomasseheizanlagen mit
25 % der Anschaffungskosten oder max. € 1.300,–
Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe. Bitte wenden Sie sich an das Bauamt, erreichbar telefonisch unter 03133 2237 oder per Mail an leopold@lassnitzhoehe.gv.at .
Erforderliche Unterlagen für das Förderungsansuchen an die Marktgemeinde
Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbeitrages notwendig:
- Antrag auf Auszahlung des Förderbeitrages für Photovoltaik-, Solar- und alternative Heizanlagen
- Rechnung über den Einbau der alternativen Heizanlage
- Überweisungsbeleg oder Zahlungsbestätigung
- Foto der Anlage
Zusätzliche Landesförderung für Biomasseheizungen
Nach Vorlage des entsprechenden Antrages für die Landesförderung von „Biomasseheizungen und der geforderten Unterlagen wird der Einbau einer „Biomasseheizung“ mit den angegebenen Beträgen gefördert.
Nach dem Stmk. Baugesetz sind derartige Feuerungsanlagen bei der Baubehörde anzeigepflichtig. Dazu sind Pläne, techn. Beschreibung, Typengenehmigung und Ausführungsbescheinigung erforderlich. (Hier finden Sie weitere Informationen über das Anzeigeverfahren)
Zusätzliche Landesförderung für Solaranlagen
Nach Vorlage des entsprechenden Antrages für die Förderung von Solaranlagen und der geforderten Unterlagen wird der Einbau einer Solaranlage mit den, in den Förderungsrichtlinien angeführten, Beträgen gefördert.
Weiterführende Informationen und Downloads
Anträge, Richtlinien und Infoblätter des Landes Steiermark zur Förderung von alternativer Energie
Kontaktdaten
Mag. Sabine Leopold | |
03133 2237 0 | |
leopold@lassnitzhoehe.gv.at |