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emailgde@lassnitzhoehe.gv.at

Alternative Heizanlagen

Förderung /

Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe fördert die Errichtung von Solar-, Photovoltaik-, Erdwärme- und Biomasseheizanlagen mit

25 % der Anschaffungskosten oder max. € 1.300,–

Zuständig für die Gewährung der Förderung ist das Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe. Bitte wenden Sie sich an das Bauamt, erreichbar telefonisch unter 03133 2237 oder per Mail an leopold@lassnitzhoehe.gv.at .

 

Erforderliche Unterlagen für das Förderungsansuchen an die Marktgemeinde

Folgende Unterlagen sind für die Auszahlung des Förderbeitrages notwendig:

Zusätzliche Landesförderung für Biomasseheizungen

Nach Vorlage des entsprechenden Antrages für die Landesförderung von „Biomasseheizungen und der geforderten Unterlagen wird der Einbau einer „Biomasseheizung“ mit den angegebenen Beträgen gefördert.

Nach dem Stmk. Baugesetz sind derartige Feuerungsanlagen bei der Baubehörde anzeigepflichtig. Dazu sind Pläne, techn. Beschreibung, Typengenehmigung und Ausführungsbescheinigung erforderlich. (Hier finden Sie weitere Informationen über das Anzeigeverfahren)

Zusätzliche Landesförderung für Solaranlagen

Nach Vorlage des entsprechenden Antrages für die Förderung von Solaranlagen und der geforderten Unterlagen wird der Einbau einer Solaranlage mit den, in den Förderungsrichtlinien angeführten, Beträgen gefördert.

Kontaktdaten

Mag. Sabine Leopold
03133 2237 0
leopold@lassnitzhoehe.gv.at

Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe
+43 3133 2237
gde@lassnitzhoehe.gv.at

Parteienverkehr Gemeindeamt
Montag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
Info: Mittwochs telefonisch nicht erreichbar.