Einmalige Sonderzahlung
Förderung / Allgemein
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2023 eine einmalige Sonderzahlung zum Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023 und für Wohnunterstützungbezieher beschlossen. Wenn Sie daran interessiert sind, füllen Sie bitte das Formular aus und reichen Sie es im Zeitraum von 01.04. – 30.06.2023 im Bürgerservice des Gemeindeamtes ein. Beachten Sie bitte die Kriterien, ob Sie einen Antrag stellen dürfen (am Formular ersichtlich).
Öffnungszeiten
| MO | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
| DI | 08:00 - 15:00 Uhr |
| DO | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
| FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontaktdaten
| Bürgerservice | |
| 03133 2237 |
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