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Einmalige Sonderzahlung

Förderung /

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.03.2023 eine einmalige Sonderzahlung zum Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023 und für Wohnunterstützungbezieher beschlossen. Wenn Sie daran interessiert sind, füllen Sie bitte das Formular aus und reichen Sie es im Zeitraum von 01.04. – 30.06.2023 im Bürgerservice des Gemeindeamtes ein. Beachten Sie bitte die Kriterien, ob Sie einen Antrag stellen dürfen (am Formular ersichtlich).

Förderformular_Zuzahlung_Heizkostenzuschuss

Öffnungszeiten

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