Förderung Kinderbetreuung und Ausbildungszuschuss
Förderung /
Wer kann um Förderung ansuchen?
Speziell einkommensschwache Alleinerzieher oder Familien erhalten von der Gemeinde einen Zuschuss zu den Kosten, die bei der Kinderbetreuung oder im Zusammenhang mit der schulischen Ausbildung anfallen.
Vor allem werden die Kosten für die Teilnahme an
- Schullandwochen, Schulschikursen oder Erholungsaktionen
sowie für die
- Nachmittagsbetreuung
von der Gemeinde für einkommensschwache Mitbürger mit einem Zuschuss gefördert. Bei der GTS werden die Beträge in der monatlichen Abrechnung automatisch vermindert eingehoben.
Für alle Fragen in diesem Zusammenhang und für die Antragsstellung ist das Bürgerservice der Marktgemeinde Laßnitzhöhe zuständig. Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen telefonisch unter 03133 22 37 oder per Mail an turza@lassnitzhoehe.gv.at bzw. reeh@lassnitzhoehe.gv.at.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzunehmen:
- Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnzettel
- Einkommenssteuerbescheid
- Pflegschaftgerichtliche Alimentationsvereinbarung
- Pensionsabschnitt des letzten Monats
Landwirte brauchen keine Unterlagen mitnehmen, weil der Einheitswertbescheid, der beim Gemeindeamt aufliegt, als Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Kindersubvention gilt.
Hier geht’s zum Formular:
Kinderbetreuungs- und Ausbildungszuschuss
Weiterführende Informationen
Öffnungszeiten
MO | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
DI | 08:00 - 12:00 Uhr |
MI | 08:00 - 12:00 Uhr |
DO | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontaktdaten
Maria Turza | |
03133 2237 20 | |
turza@lassnitzhoehe.gv.at |