phone+43 3133 2237
emailgde@lassnitzhoehe.gv.at

Förderung Kinderbetreuung und Ausbildungszuschuss

Förderung /

Wer kann um Förderung ansuchen?

Speziell einkommensschwache Alleinerzieher oder Familien erhalten von der Gemeinde einen Zuschuss zu den Kosten, die bei der Kinderbetreuung oder im Zusammenhang mit der schulischen Ausbildung anfallen.

Vor allem werden die Kosten für die Teilnahme an

  • Schullandwochen, Schulschikursen oder Erholungsaktionen

sowie für die

  • Nachmittagsbetreuung

von der Gemeinde für einkommensschwache Mitbürger mit einem Zuschuss gefördert. Bei der GTS werden die Beträge in der monatlichen Abrechnung automatisch vermindert eingehoben.

Für alle Fragen in diesem Zusammenhang und für die Antragsstellung ist das Bürgerservice der Marktgemeinde Laßnitzhöhe zuständig. Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen telefonisch unter 03133 22 37 oder per Mail an turza@lassnitzhoehe.gv.at bzw. reeh@lassnitzhoehe.gv.at.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung mitzunehmen:

  • Lohnsteuerbescheinigung oder Lohnzettel
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Pflegschaftgerichtliche Alimentationsvereinbarung
  • Pensionsabschnitt des letzten Monats

Landwirte brauchen keine Unterlagen mitnehmen, weil der Einheitswertbescheid, der beim Gemeindeamt aufliegt, als Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Kindersubvention gilt.

Hier geht’s zum Formular:

Kinderbetreuungs- und Ausbildungszuschuss

 

Weiterführende Informationen

Förderungen durch den Bund – Kinderbetreuung

Öffnungszeiten

MO08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
DI08:00 - 12:00 Uhr
MI08:00 - 12:00 Uhr
DO08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
FR08:00 - 12:00 Uhr

Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe
+43 3133 2237
gde@lassnitzhoehe.gv.at

Parteienverkehr Gemeindeamt
Montag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
Info: Mittwochs telefonisch nicht erreichbar.