Jugendstartwohnungen
Förderung / Allgemein
Jetzt geht es los!
Die erste eigene Wohnung ist etwas ganz Besonderes. Um jungen Menschen, den Start in diese Unabhängigkeit etwas leichter zu machen, fördert die Marktgemeinde Laßnitzhöhe die monatliche Miete. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Einkommen und gültig für jede Mietwohnung in Laßnitzhöhe, ausgenommen der Gemeindewohnungen in der Hauptstraße 82.
Beginnend vom 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kann die Förderung Jugendstartwohnung bezogen werden, die maximale Förderdauer beträgt 4 Jahre (gemäß Tabelle). Für den Bezug muss ein Hauptwohnsitz aller Bewohner bzw. Mieter gemeldet sein.
Bei zwei Mietern lt. Mietvertrag wird die Förderdauer von den/der an Jahren jüngsten Mieter/in berechnet.
Pro-Kopf-Einkommen und Förderung
bis zu € 1.600,– Netto pro Kopf = € 1,00 pro m2 und Monat Wohnfläche
bis zu € 1.150,– Netto pro Kopf = € 1,50 pro m2 und Monat Wohnfläche
bis zu € 1.000,– Netto pro Kopf = € 1,80 pro m2 und Monat Wohnfläche
Indexgesichert ab 3 % Erhöhung
Fördertopf: max. 1000 m2 geförderte Mietfläche pro Jahr
Förderung maximale Wohnfläche (Nutzfläche)
1 Person = 50 m2 (10 % Toleranzgrenze)
2 Personen = 70 m2 (10 % Toleranzgrenze)
3 Personen = 80 m2 (10 % Toleranzgrenze)
4 Personen = 90 m2 (10 % Toleranzgrenze)
Berechnung Pro-Kopf-Einkommen
1. Erwachsener = 1,0
2. Erwachsener = 0,8
Kind = 0,5
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- Mietvertrag
- Gehaltsbestätigung
- Mitbewohnerliste
Alle Infos dazu finden Sie hier: Förderung Jugendstartwohnung
Öffnungszeiten
MO | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
DI | 08:00 - 15:00 Uhr |
MI | 08:00 - 15:00 Uhr |
DO | 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
FR | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontaktdaten
Mario Suntinger | |
03133 2237 26 | |
suntinger@lassnitzhoehe.gv.at |