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emailgde@lassnitzhoehe.gv.at

Verkehrsförderung

Förderung /

ÖFFI-Förderung

 

Alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Laßnitzhöhe haben, erhalten gegen Vorlage der Fahrscheine folgende Kostenbeteiligung für Bahn- und Busfahrten der Zone 2 von der Gemeinde ausbezahlt:

  • 20 % Förderung für Stunden-, Tages-, Wochen- und Monatskarten für Mindesteinkommensbezieher
  • 20 % Top-Ticket für Schüler*innen

 

Neue Richtlinien ab 1.1.2026 – nachzulesen auf Seite 2 des Förderantrages: Förderung öffentlicher Verkehr

Auszahlungsmodus

 

Die Auszahlung der Förderung erfolgt rückwirkend von Jänner bis März für das vergangene Jahr und nur gegen Vorlage

  • eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars,
  • der Halbjahres-/Jahres-/Studienkarte/Fahrkarten
  • der Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung

auf das von Ihnen angegebene Konto (keine Barauszahlung).

Beispiel:

Wenn Sie im Februar 2026 eine Jahreskarte kaufen, können Sie diese von Jänner bis März 2027 in der Gemeinde einreichen!

Antragstellung

  • Der Antrag auf Förderung für das Kalenderjahr ist vom 01. Jänner bis 31. März des Folgejahres einzureichen.
  • Das Antragsformular liegt im Bürgerservice und im Foyer der Marktgemeinde auf oder finden Sie als Download gleich hier: Förderformular_öffentlicher Verkehr
  • Die Förderung bezieht sich nur auf Personen, die mit Hauptwohnsitz in Laßnitzhöhe gemeldet sind.

Für nähere Auskünfte zur Verkehrsförderung stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bürgerservice gerne telefonisch unter  03133 22 37 zur Verfügung.

 

Öffnungszeiten

MO08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
DI08:00 - 15:00 Uhr
MI08:00 - 15:00 Uhr
DO08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
FR08:00 - 12:00 Uhr

Kontaktdaten

Moritz Reeh
03133 2237 21
reeh@lassnitzhoehe.gv.at

Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe
+43 3133 2237
gde@lassnitzhoehe.gv.at

Parteienverkehr Gemeindeamt
Montag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
Info: Mittwochs telefonisch nicht erreichbar.