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Heizkostenzuschuss

16.10.2023 / News /

Einmalzuschuss für die Heizperiode 2023/2024

Menschen mit geringem Einkommen können im Bürgerservicebüro den Heizkostenzuschuss beantragen. Der Zuschuss ist für alle Heizungsarten gleich. Er beträgt € 340,-. Voraussetzungen: Sie müssen seit 01.09.2023 Ihren HWS in der Steiermark haben. Sie dürfen keine Wohnunterstützung beziehen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung, dass Ihr Einkommen die Grenzen nicht überschreitet. Ihr Haushaltseinkommen darf nicht höher sein als € 1392,00 für Einpersonenhaushalte, € 2.088,00 für Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften. Für jedes Kind, das Familienbeihilfe bekommt, erhöht sich der Betrag um € 418,00 pro Monat. Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Nähere Info im Bürgerservice oder telefonisch unter 03133 – 22 37.

Bitte informieren Sie sich in den Richtlinien, ob Sie einen Antrag stellen können: Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2023/2024

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