Heizkostenzuschuss
08.10.2024 / News / Allgemein
Bitte Richtlinien beachten
Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 07.10.2024 und 28.02.2025 im Bürgerservice der Marktgemeinde Laßnitzhöhe beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag dafür ONLINE auszufüllen. In beiden Fällen ist es wirklich wichtig, dass Sie sich die Richtlinien dafür ganz genau durchlesen.
Das Wichtigste vorab
- Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann nur einmal innerhalb der Heizperiode 2024/2025 beantragt werden (=Einmalzuschuss).
- Beachten Sie die Einkommensgrenzen! Diese gelten auch für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
- Für den Fall, dass in einem Haushalt eine 24-Stunden-Betreuung nach den Richtlinien des Bundespflegegeldgesetzes geleistet wird, darf der zweite bzw. dritte Hauptwohnsitzgemeldete bei der Einkommensberechnung nicht mitgerechnet werden.
- Bezieher:innen der Grundversorgung haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
- Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können ebenfalls keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
- Lesen Sie die Richtlinien für eine Gewährung des Zuschusses GENAU durch. Anträge, die diese nicht erfüllen, werden abgelehnt.
BEI DER ANTRAGSTELLUNG MÜSSEN UNBEDINGT ALLE IN IHREM HAUSHALT GEMELDETEN PERSONEN ANGEGEBEN UND DIE EINKOMMENACHWEISE ALLER IM HAUSHALT GEMELDETEN PERSONEN ÜBERMITTELT WERDEN!
ZUM EINKOMMEN ZÄHLEN UNTER ANDEREM AUCH DIE FAMILIENBEIHILFE, ALIMENTS- UND UNTERHALTSZAHLUNGEN, EINKOMMEN AUS DEM AUSLAND, ETC. – SIEHE RICHTLINIEN!
Weiterführende Links und Downloads
Richtlinien für den Heizkostenzuschuss in der Heizperiode 2024/2024
Schritt-für-Schritt-Anleitung – So beantragen Sie den Heizkostenzuschuss