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Heizkostenzuschuss

08.10.2024 / News /

Bitte Richtlinien beachten

Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 07.10.2024 und 28.02.2025 im Bürgerservice der Marktgemeinde Laßnitzhöhe beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag dafür ONLINE auszufüllen. In beiden Fällen ist es wirklich wichtig, dass Sie sich die Richtlinien dafür ganz genau durchlesen.

Das Wichtigste vorab

  • Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann nur einmal innerhalb der Heizperiode 2024/2025 beantragt werden (=Einmalzuschuss).
  • Beachten Sie die Einkommensgrenzen! Diese gelten auch für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
  • Für den Fall, dass in einem Haushalt eine 24-Stunden-Betreuung nach den Richtlinien des Bundespflegegeldgesetzes geleistet wird, darf der zweite bzw. dritte Hauptwohnsitzgemeldete bei der Einkommensberechnung nicht mitgerechnet werden.
  • Bezieher:innen der Grundversorgung haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
  • Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können ebenfalls keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
  • Lesen Sie die Richtlinien für eine Gewährung des Zuschusses GENAU durch. Anträge, die diese nicht erfüllen, werden abgelehnt.

Weiterführende Links und Downloads

Richtlinien für den Heizkostenzuschuss in der Heizperiode 2024/2024

Schritt-für-Schritt-Anleitung – So beantragen Sie den Heizkostenzuschuss

Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe
+43 3133 2237
gde@lassnitzhoehe.gv.at

Parteienverkehr Gemeindeamt
Montag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
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