Heizkostenzuschuss
16.12.2025 / News / Allgemein
Immer wieder treten im Bürgerservice Fragen auf oder es werden Anträge von Menschen für den Heizkostenzuschuss gestellt, die nicht anspruchsberechtigt sind, deshalb informieren wir hier nochmals.
Was ist der Heizkostenzuschuss?
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark ist eine einmalige finanzielle Unterstützung von 340 € pro Haushalt, um einkommensschwache Haushalte bei den Heizkosten zu entlasten.
Antragszeitraum
Anträge können zwischen 16.10.2025 und 27.02.2026 eingereicht werden.
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind:
✔ Personen mit Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in der Steiermark
✔ Österreicher:innen oder EU/EWR-Bürger:innen
✔ Haushalte, die keine Wohnunterstützung beziehen (also keine parallele Wohnbeihilfe)
✔ Haushalte, deren monatliches Nettoeinkommen unter bestimmten Grenzen liegt
Einkommensgrenzen (monatliches Netto):
| Haushaltstyp | Grenze |
|---|---|
| Ein-Personen-Haushalt | bis € 1.661 |
| Mehrpersonenhaushalt | bis € 2.492 |
| Zusätzlich je Kind (mit Familienbeihilfe) | + € 498 |
👉 Das Einkommen wird berechnet als Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Persönlich im Gemeindeamt, direkt im Bürgerservice Laßnitzhöhe.
Der zentrale Online-Antrag, der im Vorjahr möglich war, ist heuer ausgesetzt. Den ausgefüllten Antrag können Sie direkt im Bürgerservice abgeben. Am besten Sie bringen alle relevanten Unterlagen mit.
Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?
Für den persönlichen Antrag sind folgende Dokumente unbedingt erforderlich:
✔ amtlicher Lichtbildausweis
✔ Kontodaten (IBAN)
✔ Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
(→ z. B. Lohnzettel, Pensionsbescheid, Sozialhilfe-Bescheide, Versicherungsdatenauszug, Kontoauszüge)
Außerdem mitzubringen:
✔ Nachweise über bezahlte Heizkosten
(→ Abrechnung, Vorschreibung oder Kontoauszüge, die Zahlungen zeigen)
– wenn keine endgültige Abrechnung vorliegt, kann oft eine Vorschreibung oder Kontoauszug als Zahlungsnachweis dienen.
Wer ist nicht anspruchsberechtigt?
❌ Haushalte, die Wohnunterstützung beziehen
❌ Drittstaatsangehörige ohne EU/EWR-Status
❌ Personen, die nach dem 1. September 2025 erstmals in der Steiermark gemeldet wurden
❌ Personen ohne ununterbrochenen 5-Jahres-Aufenthalt
❌ Bewohner:innen von Pflege- oder Altersheimen ohne abgeschlossene Wohneinheit (mit eigenen Koch- & Sanitärbereich)
❌ Haushalte, deren Einkommen die Grenzen überschreitet
Wo bekommen Sie Hilfe?
Alle offenen Fragen oder Details zur Antragsstellung klären Sie bitte mit demSozialservice des Landes Steiermark Telefon: 0800/20 10 10 (kostenfrei).
Richtlinien 2025/26
Richtlinien für den Heizkostenzuschuss (Einmalzuschuss für die Heizperiode 2025/26)
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