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Förderungen ab 2026

22.12.2025 / News /

Öffentlicher Verkehr

20 % Förderung für Stunden-, Tages-, Wochen- und Monatskarten für Mindesteinkommensbezieher. 20 % Förderung für Top Ticket für Schüler

Kinderförderung

Einkommensabhängige Förderung für Schullandwoche und Schikurs für Schüler der Pflichtschule 1. – 9. Schulstufe, Volksschulkinder erst ab der 4. Klasse Volksschule (mehrtägige Schulveranstaltungen finden erst ab der 4. Kl. statt). Sommercamps der Styriak und des Radclubs Laßnitzhöhe.

Musikförderung

Gefördert werden 20 % der Musikschulkosten plus zusätzlich 20 % weitere Förderung für Mitglieder der Trachtenkapelle.

Direktförderung von Anlagen mit Alternativenergie

Die Marktgemeinde Laßnitzhöhe fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen mit max. € 500,-. Die Umstellung „Raus aus Öl“ auf Wärmepumpe und Pellets mit max. € 800,-.

Nahwärmeanschluss

Förderung an den Anschluss der Nahwärme Laßnitzhöhe für Häuser im Gemeindegebiet mit max. € 800,-.

Lehrplatzförderung

Jährliche Förderung von € 1.000,- pro Jahr und Lehrling für Laßnitzhöher Betriebe.

Jugendstartwohnungen

Einkommensabhängige Förderung nach Pro-Kopf-Einkommen. Förderung € 1,00 / € 1,50 / € 1,80 pro Quadratmeter und Einkommen.

Diätberatungen

Übernahme von 50 % der Kosten, die Gemeindebürger:innen für die Inanspruchnahme einer Diätberatung im Institut für Ernährung und Stoffwechselerkrankungen bezahlen.

Ganztagesschule

Für alle Nachmittagsbetreuungen in Schulen für Laßnitzhöher Schüler.

2 Tage: € 20,00/Monat; 3 Tage: € 25,00/Monat; 4 Tage: € 30,00/Monat; 5 Tage: € 35,00/Monat

Windelgutscheine

€ 65,00 pro Paket/einmalig – Popolino – Eltern kaufen und bekommen dann Geld retour.

Windelsäcke

Eltern von Babys haben Anspruch auf je 10 Stk. Restmüllsäcke im 1. u. 2. Lebensjahr. Pflegebedürftige bekommen pro Quartal 1 Rolle (10 Stk) – nur mit Nachweis Pflegebescheid

Besamungskostenzuschuss (Rinderbesamung, Vatertierhaltung bei Schafen)

Gesamtkosten je Rinderbesamung nach Vorlage der Tierarztrechnung (dzt. 2025 á 42,00); bei Schafen gilt die Vatertierhaltung – Vorlage der Rechnung für den Ankauf eines neuen Schafbocks (alle 2 Jahre)

Druschbeitrag

je Hektar Drusch (egal ob Mais, Getreide) – nur nach Vorlage der Rechnung für Druschkosten – € 22,00

Marktgemeindeamt Laßnitzhöhe
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Parteienverkehr Gemeindeamt
Montag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00, 14.00-18.00 Uhr
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